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Teint aus der Tube: Wie lange sind Selbstbräuner haltbar?

Inhaltsübersicht

Für makellose Bräune und für die Extra-Portion Wellness sorgen Selbstbräuner. Die Auswahl ist groß, für Körper und Gesicht gleichermaßen – doch wie lange sind diese Beauty-Produkte eigentlich haltbar? In diesem Artikel klären wir Deine Fragen auf und zeigen Dir die besten Tricks für Deinen DIY-Tan.

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Ob Selbstbräunungstuch, Creme, Lotion, Gel oder Spray – der Bräunungsstoff Dihydroxyaceton (DHA) sorgt für den färbenden Effekt von Bräunungsprodukten. Besonders beliebt sind die, die einen leichten Urlaubsteint zaubern und natürlich aussehen. Viele fragen sich jedoch, wie lange die Sonnenbräune aus der Tube überhaupt hält. Kann man einfach die angebrochene Tube vom letzten Jahr verwenden? Und wie lange bleibt ein ungeöffneter Selbstbräuner eigentlich haltbar? Und dann bleibt da ja auch noch die Frage: Wie lange hält die aufgetragene Bräune auf der Haut? Wir haben die Antworten für alle, für die die Bräune nicht nur Urlaubsfeeling hervorruft, sondern Wellness pur ist.

Haltbarkeit von Selbstbräunern: Wie lange die Beauty-Produkte verwendet werden können

Per Gesetz ist eines geregelt: Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) müssen Kosmetika und Körperpflegemittel ungeöffnet mindestens 30 Monate haltbar sein. Falls sie nicht so lange haltbar sind, müssen diese Produkte – einschließlich Selbstbräuner – in der gesamten Europäischen Union ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen. Hier gibt es unterschiedliche Arten der Kennzeichnung: Entweder ist „Mindestens haltbar bis“ zu lesen oder es ist ein Eieruhr-Symbol mit den nötigen Datumsangaben der Verwendung abgebildet.

Zwar können meist auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums Selbstbräuner und Co. ohne Gefahr verwendet werden – das MHD ist kein Verfallsdatum – doch es muss richtig gelagert werden, um seine ursprüngliche Funktion und Beschaffenheit zu sichern. Wenn anstatt der Eieruhr das Symbol eines geöffneten Cremetiegels zu sehen ist, sind diese Kosmetika länger als 30 Monate haltbar. Auf dem Tiegel steht die Verwendungsdauer, die ab dem Anbrechen beziehungsweise Öffnen des Produkts gilt – und die ist bei Kosmetikprodukten recht variabel.

Selbstbräuner zählen dabei zwar nicht zu den absoluten Eintagsfliegen wie Ampullen oder Haartönungen, sollten aber nach Anbruch ebenfalls zügig verbraucht werden. Schon nach sechs Monaten ist nach Angaben der Stiftung Warentest die Wirkung des Teints aus der Tube stark beeinträchtigt, die Wirkung also deutlich reduziert. Meist erkennen Fans von Selbstbräunern aber beim sensorischen Testen selbst, wann das Produkt in den Müll muss: Im Falle von unangenehmen Gerüchen – in diesem Fall ein saurer, ranziger Geruch – Verfärbungen oder ungleichmäßiger Konsistenz ist der Selbstbräuner ein Fall für die Tonne. Ergo: Selbstbräuner zügig aufbrauchen, da durch Luft und Wärme die selbstbräunenden Substanzen schnell ihre Wirkung verlieren.

Und auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sollte das Produkt – selbst wenn es ungeöffnet ist – entsorgt werden. Denn nicht nur der Effekt kann darunter leiden, sondern auch die Gesundheit: Längere Lagerzeiten begünstigen die Entstehung von Formaldehyd. Diese chemischen Inhaltsstoffe, die früher zur Verlängerung der Haltbarkeit Selbstbräunern hinzugefügt wurden, können für Reizungen sorgen.

Gefährlicher Teint: Selbstbräuner können der Gesundheit schaden

Ein besonderes Manko bei Selbstbräunern.: Man erkennt als Käufer nicht, wie lange sie schon in den Regalen der Geschäfte liegen. Ein klar erkennbares Herstellungsdatum fehlt nämlich, Industrie und Handel stellen sich dabei quer. Kein Wunder, ist die Angst doch groß, dass der Kunde stets das neueste Produkt wählt und die alten sprichwörtlich links liegen lässt. Ob es sich beim Selbstbräuner also um einen Staubfänger handelt, ist nicht klar erkennbar.

Um Selbstbräuner haltbar zu machen und sie vor Luft, Wärme und Keimen zu schützen, setzen viele Hersteller chemische Haltbarmacher ein. So kommen zum Beispiel bei Produkten mit hohem Wassergehalt, die für Keimbefall besonders anfällig sind – darunter Bräunungscremes und -Lotionen – Konservierungsstoffe zum Einsatz. Zwar wird versucht, äußerst sparsam damit umzugehen, doch bereits geringe Konzentrationen können bei Verbrauchern mit empfindlicher Haut zu Reizungen führen. Auch auf Alkohol oder Antioxidantien reagieren nicht alle Kunden positiv. Doch besonders besorgniserregend ist die Bildung von Formaldehyd.

Eine Studie des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zeigt die gesundheitsschädliche Wirkung von Formaldehyd auf: Es reizt die Schleimhäute und kann beim Einatmen – die schädliche Wirkung ist konzentrationsabhängig – Krebs im Nasenracheraum auslösen. Die farblose Substanz weist auch bei geringer Konzentration einen typischen, stechenden Geruch auf und wurde vor allem aufgrund ihrer keimtötenden, konservierenden und desinfizierenden Wirkung lange auch in kosmetischen Produkten verwendet. Zwar ist der Einsatz von Formaldehyd seit 2019 in Selbstbräunern EU-weit verboten, doch bei ungewollter Bildung – zum Beispiel durch eine zu lange und zu warme Lagerung – greift das Verbot nicht.

Keine Bestnoten: Selbstbräuner im Öko-Test 

Der Bräunungsstoff Dihydroxyaceton reagiert auf der Haut mit den Proteinen im Schweiß und bildet auf der obersten Hautschicht braune Pigmente. Die DHA-Moleküle der Selbstbräuner zerfallen jedoch vor allem durch Wärmeeinwirkung sowie lange Lagerzeit und das fördert somit das Herauslösen von Formaldehyd. Zwar mussten die Hersteller bei einer Überschreitung eines bestimmten Werts die Produkte mit den Worten „Enthält Formaldehyd“ deklarieren – bei ungewollter Bildung beziehungsweise Freisetzung des krebsverdächtigen Stoffs war und ist das natürlich nicht geregelt.

Öko-Test nimmt immer wieder Selbstbräuner unter die Lupe und kommt zu einem niederschmetternden Ergebnis: In vielen der Bräunungscremes wurden auch umstrittene Duftstoffe, Silikone und sogenannte PEG-Derivate gefunden. Davon sind sogar Naturkosmetik-Produkte betroffen. Einige Duftstoffe könnten laut Testergebnis Allergien hervorrufen, Polyethylenglykol (PEG) beziehungsweise PEG-Derivate begünstigten die Aufnahme von möglichen Giftstoffen über die Haut und Silikone stehen im Verdacht, die Fortpflanzungsfähigkeit zu gefährden. Beim Test von 2020 schnitten gerade einmal drei von 18 Selbstbräunern gut ab und sind laut Öko-Test empfehlenswert – es hagelte die Noten „mangelhaft“ und sogar „ungenügend“. 

Lieber nicht! Wer auf Selbstbräuner verzichten sollte

Aus rein kosmetischen Gründen sollten Schwangere in den ersten drei Monaten lieber auf den Teint aus der Tube verzichten, da in dieser Zeit der Hormonhaushalt im Körper besonders ansteigt und das Auswirkungen auf die Haut hat. Selbstbräuner könnten da unerwünschte Effekte auf die Bräunungswirkung haben.

Wer eine besonders empfindliche Haut hat oder Allergiker ist, sollte besondere Vorsicht walten lassen. Am besten besprichst Du mit Deinem Hautarzt, welche Selbstbräuner überhaupt in Frage komme. Nimm die Inhaltsstoffe gut unter die Lupe – gegebenenfalls auch im Allergieausweis nachlesen. Wem das zu unsicher ist, verzichtet am besten gänzlich auf die künstliche Sonnenbräune. Das gleich gilt auch für Patienten mit chronischen Hauterkrankungen, die von Selbstbräunungsprodukten am besten ganz die Finger lassen.

Tipps zur Verlängerung der Haltbarkeit von Selbstbräunern

Doch davon sollten sich Sommerbräune-Anhänger nicht abschrecken lassen. Bei der Wahl des richtigen Selbstbräuners ist der Wellness-Spaß ungebrochen. Doch umso mehr ist darauf zu achten, dass die Beauty-Produkte richtig gelagert und angewendet werden. Wir haben ein paar Tipps, wie sich die Haltbarkeit des Teints aus der Tube verlängern lässt:

  • Ein Fall für die Tonne! Punkt eins ist zugleich auch die wichtigste Regel – und die gilt für alle Kosmetikprodukte: Falls der Selbstbräuner optische Veränderungen in Farbe und Konsistenz aufweist sowie unangenehm riecht – unbedingt wegwerfen. 
  • Die richtige Lagerung: Selbstbräuner sind empfindliche Produkte und tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum – sie sollten stets in kühler und dunkler Umgebung verstaut und zügig aufgebraucht werden. Um Hitze und Sonneneinstrahlung zu vermeiden, eignet sich der Kühlschrank als Lagerort.
  • Gut verschlossen: Bei der Anwendung und Lagerung solltest du auch immer darauf achten, nach dem Öffnen den Selbstbräuner wieder gut zu verschließen, damit die Luftzufuhr auf ein Minimum reduziert wird.
  • Lieber klein als groß! Bereits beim Kauf kannst Du dafür sorgen, dass Selbstbräuner weniger anfällig für Keime und Luft – und somit länger haltbar sind: Dunkle Behälter mit kleinen Öffnungen sowie insgesamt kleinere Produktmengen, die schnell aufgebraucht werden können, eignen sich somit besser, um einen risikolosen Teint zu ermöglichen.
  • Wasser fördert Keimbildung! Manche möchten gern das Maximum aus ihrem Selbstbräuner herausholen und Geld sparen, indem sie das Produkt mit Wasser mischen. Doch das führt nur zu beschleunigter Keimbildung und somit geht der Schuss nach hinten los. Deswegen niemals Selbstbräuner mit Wasser vermischen, verdünnen oder strecken.
  • Das richtige Zubehör: Vor der Anwendung des Selbstbräuners unbedingt die Hände waschen. Am besten sollte das Beauty-Produkt mit Spachteln, Pinseln und Make-up-Schwämmchen aufgetragen werden. Nach der Verwendung Spachteln entsorgen und die weiteren Utensilien mit einem milden Shampoo auswaschen und völlig trocknen lassen.

Teint auf Zeit: Wie lange bleibt die Bräune – und wie entferne ich Selbstbräuner richtig?

Wer auf ein gutes Produkt setzt und sorgfältig damit umgeht, kann mit Selbstbräunern ein richtiges Urlaubs- und Wellnessfeeling kreieren, sogar im Winter. Doch die Sonnenbräune aus der Tube hält nicht wirklich lange an. Bei der gesunden Haut lösen sich täglich Schuppen der obersten Hautschicht und das sorgt dafür, dass der Selbstbräuner nach drei bis fünf Tagen seinen Effekt verliert. Doch was ist, wenn einem der Fake-Teint gar nicht gefällt – oder böse Anwendungs-Fails passieren, die in unschönen Flecken und Streifen sichtbar werden? Zwar gibt es spezielle Selbstbräuner-Entferner, doch dabei ist es wichtig, auf die Zusammensetzung zu achten, damit eventuell beinhaltete chemische Substanzen nicht noch zusätzlich die Haut reizen. Es gibt aber auch Alternativen: Mit diesen Mittelchen ist Selbstbräuner leicht wieder zu entfernen:

  • Zitronensaft: Der Saft der sauren Frucht ist ein bewährtes Hausmittel, wenn es ums Aufhellen geht. Nicht nur Haare und Zähne können dadurch heller werden, sondern auch die Haut nach Anwendung von Selbstbräunern. Einfach einen Waschlappen damit tränken und die Haut abrubbeln. Doch Vorsicht: Bei verletzter, empfindlicher und sehr trockener Haut sollte das Hausmittel nicht angewendet werden, da es der Haut die Feuchtigkeit entzieht. Nach Anwendung am besten gleich duschen und eine pflegende Lotion auftragen.
  • Warmes Wellness-Bad: Wer seiner Haut eine Zitronenkur ersparen will, nimmt einfach ein kleines Wellness-Bad. Zwanzig Minuten im wohlig warmen Schaumbad reichen meist auf, um ungewollte Selbstbräuner-Effekte großflächig zu entfernen oder zumindest abzumildern. Dabei mit einem Schwamm leicht über die Haut reiben, um die obersten Hautschüppchen sanft zu entfernen.
  • Wunderwaffe Reinigungstücher: Schnell, handlich, unkompliziert! Mit Reinigungstüchern, die Mizellenwasser oder Fruchtsäure enthalten, können unschöne Flecken und verdorbene Teints schnell beseitigt werden. 
  • Peeling bei hartnäckigen Bräunungsflecken: Wenn alles nichts hilft, kannst Du auch auf ein Peeling setzen – am besten in Kombination mit einem warmen Bad – und die Haut vorsichtig abreiben. Zwar eignet sich das Peeling nicht immer für den gesamten Körper, doch vor allem an Ellenbogen oder Knien, an denen der Selbstbräunungswirkung oft stärker auftritt, eignet sich diese Art der Entfernung. Es muss auch nicht immer ein gekauftes Produkt sein – mit Salz und etwas Kokos- oder Olivenöl kannst Du Selbstbräuner auf ganz natürlich Weise abrubbeln.
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